Arbeitssicherheit
Entsprechend der Baustellenverordnung übernehme ich zur Erfüllung der Bauherrenpflicht auf Baustellen die Tätigkeit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß RAB 30-32. Durch die Erfahrung aus mehr als 20 jähriger ständiger Bauleitungstätigkeit in allen Hochbaubereichen werden die jeweiligen Bauabläufe sicherheitsrelevant vor Ausführung dokumentiert und koordiniert, um Gefahrenquellen auszuschalten.